Bildgebende Verfahren wie Ultraschall und Röntgen sind sowohl in der orthopädischen Diagnostik als auch in der Sportmedizin und interventionellen Schmerztherapie wichtige und unverzichtbare medizinische Standards.
Die Ultraschalluntersuchung ermöglicht eine funktionelle und dynamische orthopädische Untersuchung am gesamten Bewegungsapparat ohne Belastung mit ionisierenden Strahlen wie es beim Röntgen oder bei der Computertomographie der Fall ist.
Zudem ist die Ultraschalldiagnostik auch mobil beim Sportwettkampf sei es bei der Leichtathletik, der Schwimmhalle oder auf dem Fussballplatz möglich.
Gerade hier kann die klinische Diagnostik medizinisch sinnvoll ergänzt und zeitlich effizient erweitert werden, um über das gesundheitliche Wohl der Sportler im Hinblick auf deren Wettkampftauglichkeit nach stattgehabtem Trauma zu entscheiden.
Die anatomischen Bezugspunkte, auch Landmarks genannt, waren bis zur Einführung von Röntgen und Ultraschall die einzige Möglichkeit, interventionelle Schmerztherapieverfahren durchzuführen. Präzision und Sicherheit, aber auch deren differenzierte Durchführung, wurden durch diese bildgebenden Verfahren erheblich verbessert. Einige interventionelle Schmerztherapieverfahren konnten auf diese Weise erst ein- und durchgeführt werden.
Aufgrund der medizintechnischen Entwicklungsgeschichte stand zunächst das Röntgen mit C-Bogen- oder CT-gesteuerten Schmerztherapieverfahren im Mittelpunkt.
Mit zunehmender Entwicklung von leistungsfähigen Ultraschallgeräten mit hoher Auflösung sind ultraschallgesteuerte interventionelle Schmerztherapieverfahren aus der heutigen Schmerztherapie nicht mehr wegzudenken.
Hierbei ist zu beachten, dass sich Röntgen, CT und Ultraschall ebenso wie in der Diagnostik wechselseitig ergänzen aber nicht ersetzen.
Jedes dieser bildgebenden Verfahren hat seine Vor- und Nachteile in der jeweiligen schmerztherapeutischen Anwendung.
Röntgen-C-Bogen und CT werden überwiegend für interventionelle Schmerztherapieverfahren an der Wirbelsäule und den Gelenken genutzt, um die Sicht durch die natürliche Knochenbarriere, insbesondere unter Einsatz eines Kontrastmittels, zu ermöglichen und Fehllagen bei der Injektion zu vermeiden.
Der Ultraschall ist das Verfahren der Wahl bei der interventionellen Schmerztherapie im Weichteilgewebe wie u.a. bei der perineuralen Injektion von Nerven und zunehmend auch bei Gelenken und an der Wirbelsäule.
Durch die Möglichkeit der Kontrolle des Injektionsflusses in Echtzeit lassen sich analog zum C-Bogen oder CT (beide mit Kontrastmittel) Fehllagen in Blutgefässen vermeiden.
Der Einsatz des Ultraschalls zur interventionellen Schmerztherapie an der Wirbelsäule und in den Gelenken ist in Abhängigkeit von der anatomischen Region und medizinischen Fragestellung eine wichtige Alternative.
Hauptvorteile sind die Vermeidung von Strahlenbelastung und Anwendung von Kontrastmitteln, sowie die dynamische Bildsteuerung und die flexible Anwendungsweise zu jeder Zeit und an jedem Ort.
Ultraschallgesteuerte interventionelle Schmerztherapieverfahren sind auch in Bezug auf die Hygiene als zuverlässig und sicher einzustufen.
Voraussetzungen für die Anwendung sind die sichere und kompetente Handhabung des Ultraschalls sowie die regelmässige Schulung und Weiterbildung bei erfahrenen und versierten Ausbildern.
Für mich stellt die Ultraschallanwendung in der Diagnostik und Therapie nicht nur eine interessante Herausforderung, sondern auch eine grundlegende Bereicherung meiner ärztlichen Fertigkeiten dar.
Obwohl der Ultraschall keine Strahlenbelastung verursacht, ist die Strahlenbelastung einer C-Bogen-gesteuerten interventionellen Schmerztherapie bei bestehender Indikation und fachgerechter Durchführung als gering einzustufen.
Nach erfolgter eingehender und medizinisch notwendiger klinischer, bildgebender und ggf. labortechnischer Diagnostik bespreche ich in meiner Praxis die medizinisch mögliche und sinnvolle Vorgehensweise.
Die Vorbereitung und Durchführung eines interventionellen Schmerztherapieverfahrens erfolgt in Absprache mit meinen Patienten bei bestehender Indikation erst dann, wenn andere Therapien bereits zuvor ohne den gewünschten Therapieerfolg durchgeführt wurden.